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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Allgemeines:
Alle unsere Leistungen, Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn auf diese nicht immer ausdrücklich verwiesen wird. Durch Auftragserteilung werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insofern, als nicht bestehende spezielle Leistungsbedingungen von uns darüber hinaus oder an anderer Stelle vereinbart worden sind.
Jegliche Abweichung von den Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von unseren abweichen, wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind für uns nicht verbindlich. Abweichende mündliche Nebenabreden haben keinerlei Rechtswirkung.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hievon nicht berührt.
Sollte es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handeln, so gelten selbstverständlich die einzelnen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes vorrangig, soferne diese zwingendes Recht darstellen.
II. Offerte und Vertragsabschluss:
Offerte werden grundsätzlich nur freibleibend und unverbindlich erstellt. Irrtum bleibt vorbehalten. Mündliche und telefonische Absprachen, zum Beispiel mit Mitarbeitern des Außendienstes sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns nachträglich schriftlich bestätigt werden.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Vertrages. Einwendungen des Kunden müssen innerhalb von 2 Werktagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich erhoben werden.
III. Lieferort und Lieferzeit:
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit schriftlicher Auftragsbestätigung und nach zur Verfügungstellung aller notwendigen Arbeitsunterlagen bzw. nach Freigabe des Entwurfes zu laufen. Vereinbarte Termine, insbesondere Fertigstellungstermine bzw. Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine, sofern sie nicht ausdrücklich als solche schriftlich zugesagt wurden. Wir sind auch berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu berechnen. Bei Verzug kann der Kunde erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist und nach ungenütztem Ablauf derselben allfällige Ansprüche geltend machen. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen Lieferverzug ist ausgeschlossen.
IV. Beanstandungen:
Der Kunde ist verpflichtet die gelieferte Ware bzw. die geleistete Arbeit unverzüglich ordnungsgemäß zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich nach Fertigstellung bzw. Übernahme durch den Kunden, spätestens jedoch binnen 8 Tagen schriftlich vorzunehmen. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen, Falschlieferungen oder beschädigte Teile sind unverzüglich anzuzeigen. Beanstandete Ware darf nicht weiter verarbeitet oder eingebaut werden. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel und Schäden, deren Ursache im Bereich bzw. in der Sphäre des Kunden liegen, insbesondere Baufeuchtigkeit, Witterungseinflüsse und Risse, die infolge mangelhafter Unterkonstruktion auftreten.
Uns steht primär das Recht der Nachbesserung zu. Wir können uns vom Anspruch der Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir innerhalb angemessener Frist in einer für den Kunden zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.
Diesbezüglich verzichtet der Kunde sohin darauf, bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten oder bei wesentlichen oder unwesentlichen Mängeln Preisminderungsansprüche geltend zu machen, ohne uns zuvor die Möglichkeit der Verbesserung oder des Nachtrags des Fehlenden innerhalb angemessener Frist einzuräumen.
V. Gewährleistung und Schadenersatzansprüche:
Allfällig anfallende Schadenersatzansprüche des Kunden sind mit der Höhe unseres Rechnungsbetrages beschränkt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt entbindet uns von jeglicher Schadenersatzverpflichtung. Insbesondere wird die Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Regen, Hagel, Sturm, und dergleichen entstehen, ausgeschlossen und trägt die diesbezügliche Gefahr ausschließlich der Kunde. Eine Haftung für Schäden, die trotz unserer entsprechenden Obsorge entstehen, ist ausgeschlossen.
VI. Firmentext:
Wir sind auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, unseren Firmennamen anzubringen und Abbildungen der von uns hergestellten und vertriebenen Produkte in unseren Werbeunterlagen (Prospekte, Imagebroschüren, Homepage, und dergleichen) unentgeltlich zu verwenden.
VII. Produkthaftung:
Ersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden könnten, sind ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen gegenüber Unternehmen und deren Abnehmer (Überbindungspflicht).
Allgemein ist vom Kunden bei der Behandlung und Anwendung der von uns hergestellten Arbeiten auf deren spezifische Eigenschaften (z.B. Feuchtigkeit, Temperatur, etc.) bedacht zu nehmen.
VIII. Preisanbote:
Preisangaben sind generell exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und sind prinzipiell unverbindlich, außer es wird eine Verbindlichkeit schriftlich zugesichert. Die Erhöhung maßgeblicher Einzel- und Personalkosten berechtigen uns, auch ohne vorherige Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierende Überschreitung in Rechnung zu stellen.
IX. Zahlungsbedingungen:
Die Bezahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, sowie die Bezahlung allfälliger Mahn-, Inkasso-, Anwaltskosten und sonstiger Spesen bzw. Kosten für zusätzlichen Arbeitsaufwand, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, als vereinbart. Zahlungen des Kunden werden zuerst auf Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Wird uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt oder gerät er mit der Bezahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Zudem kann in diesem Fall die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Kunden eingestellt werden bzw. diese von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden. Etwaige Skontoabzüge sind unzulässig, wenn noch ältere Rechnungen unbeglichen sind, deren Fälligkeit bereits überschritten ist. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
X. Stornobedingungen:
Die Stornobedingungen sind in den jeweiligen speziellen Leistungsbedingungen bzw. Leistungsvereinbarungen für die Sparten Malerei/Sanierung, Werbetechnik/Textilveredelung/Handel festgelegt und wurden dem Kunden zugleich mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt.
XI. Abrechnung:
Die Abrechnung unserer Arbeiten erfolgt unter Anwendung der jeweils zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeiten geltenden Ö-Normen für das Maler-, Anstreicher- und Lackiergewerbe. Allfällige andere Abrechnungsmodalitäten in den anderen Sachbereichen bzw. Sparten sind in den speziellen Leistungsbedingungen bzw. Leistungsvereinbarungen der übrigen Sparten geregelt.
XII. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages, allfälliger Zinsen und zusätzlicher Kosten (siehe Punkt IX.) in unserem Eigentum, wobei der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt für alle Schäden, auch solche, die durch höhere Gewalt eintreten, bis zum vollen Kaufpreis haftet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer über unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren zu treffen. Insbesondere dürfen derartige Waren nicht weiterverkauft, sicherungsweise übereignet oder verpfändet werden. Von Zugriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
XIII. Datenschutz:
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass alle uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugegangenen Daten, insbesondere auch die persönlichen Daten des Kunden, automationsunterstützt verarbeitet, gespeichert und an Dritte, wie beispielsweise Lieferanten übermittelt werden. Der Kunde erteilt auch seine Zustimmung, dass wir oder unsere Partnerunternehmen zu Werbezwecken mit ihm schriftlich, telefonisch per Fax, per SMS oder via e-mail in Kontakt treten. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Datenübertragung jederzeit widerrufen.
XIV. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht Österreichs als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche UN-Kaufrecht werden ausgeschlossen.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird nach unserer Wahl Innsbruck als Gerichtsstand für alle sich mittel- oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus den Rechtsverhältnissen mit dem Käufer ergebenden und damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten ist für beide Teile das sachlich in Betracht kommende Gericht im Sprengel unseres Firmensitzes.
XV.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unsere speziellen Leistungsbedingungen bzw. Vereinbarungen.
